Kostenerstattung

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Osteopathie.

Sie benötigen ein Privatrezept über Osteopathie mit einer entsprechenden Diagnose, welches Ihnen Ihr Hausarzt oder Orthopäde ausstellen kann. Im Anschluss an unsere Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie uns auch bezahlen. Die Rechnung reichen Sie danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen anteilig die Kosten.


Behandlungsdauer

Die Dauer einer osteopathischen Behandlung beträgt 30 - 60 Minuten. In der ersten Behandlung ist ein ausführliches Anamnesegespräch (von bis zu 30 Minuten, je nach Umfang der Beschwerden) in der o.g. Zeitspanne inbegriffen. Eine kürzere oder längere Behandlungszeit ist möglich; die Kosten richten sich nicht nach der gesamten Behandlungsdauer.

Honorarvereinbarung

Die Rechnungsstellung der Behandlungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bei Versicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse liegen die Kosten über dem Regelsatz der GebüH. Die Rechnung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wir empfehlen, die individuelle Erstattungshöhe vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse anzufragen. Bei Versicherung durch eine private Krankenversicherung richten sich die Abrechnungsziffern nach dem empfohlenen Satz der GebüH. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Versicherungen/ Krankenkassen und Beihilfestellen die Beträge nicht oder nur teilweise erstatten. Ein sich ggf. ergebender Differenzbetrag ist vom Patienten zu tragen. Bitte klären Sie vor Therapieantritt ob und in welcher Höhe sich Ihre Krankenversicherung an den Kosten für die Behandlung beteiligt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns nicht mit den Krankenversicherungen bzgl. einer Kostenübernahme auseinandersetzen können. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung und Therapiedaten ist nicht möglich. Jeder Termin kostet zwischen 55 - 98 Euro. Der Anspruch des Therapeuten ist unabhängig von der Erstattung durch Dritte. Der Rechnungsbetrag ist direkt nach der Behandlung per ec- Karte oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung in vollständiger Höhe zu entrichten.

Terminvereinbarung:

Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit nur für den Patienten reserviert wird. Der Patient erkennt mit Vergabe des Termins die Zahlungs-, und Geschäftsbedingungen an. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Termin vereinbart.

Absagen:

Wird ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, wird eine Gebühr von 50 € berechnet. Absagen sind telefonisch- auch auf dem Anrufbeantworter - zu leisten.


Übersicht Osteopathie + Krankenkasse

In der folgenden Liste wird jede Krankenkasse aufgeführt, welche sich aktuell an den Behandlungskosten für Osteopathie beteiligt. Die Spannbreite bei den Osteopathie-Leistungen ist relativ groß. Ein genauer Krankenkassenvergleich im bereich Osteopathie lohnt sich daher, wenn man als Kassenpatient die Osteopathie-Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte. Grundlage für diese Übersicht ist der Krankenkassentest des Branchendienstes krankenkasseninfo.de

Welche Krankenkasse zahlt Osteopathie?

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"Für Kinder und Erwachsene bieten wir osteopathische Therapieformen in Fürstenfeldbruck an."
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82256 Fürstenfeldbruck
08141 - 53 47 555

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